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Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

 

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Verhalten im Zusammenhang mit Corona:
Bitte klicken Sie hier.

Hier finden Sie das Formular zur Einverständniserklärung zu regelmäßigen Schnelltests in der Schule: Bitte klicken Sie hier.

  1. Selbsttest überwacht in der Schule

Die von der Schule durchgeführten überwachten Selbsttests gelten ab sofort als offizieller Test.

Sollte ein solcher Test positiv ausfallen bedarf es keiner zuätzlichen Bestätigung durch einen PCR-Test.

Das postive Testergebnis wird von der Schule an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet und die Quarantäne von 10 Tagen beginnt ab dem Tag des an der Schule durchgeführten Tests.

Nur ein zusätzlich durchgeführter nagtiver PCR-Test kann die Quarantäne beenden und muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden über negativtest@landkreis-ludwigsburg.de.

Ab dem 7. Tag der Qurantäne können sich bei Symptomfreiheit Schüler/-innen mit einem an einer offiziellen Teststelle durchgeführten Test freitesten. Das negaitve Schnelltest muss der Schule beim Betreten vorgelegt werden.

 

  1. Testungen bis Ostern

Die Coronaverordnung Schule sieht bis zu den Osterferien eine Testung aller Schüler/-innen 3 Mal pro Woche vor. Von der Testung ausgenommen sind folgende Schüler/-innen:

 

 

 

 Datum letzte Impfung:

 

 

Datum positiver PCR-Nachweis:

 

 

Datum: Auffrischungsimpfung

 

 

 Datum positiver PCR-Test:

 Datum Impfung:

 

 

Die hier genannten Schüler/-innen dürfen ab den kommenden Woche jedoch freiwillig an den regelmäßigen Testungen teilnehmen.

 

Bitte zeigen Sie uns schriftlich an wenn, Sie Ihren Sohn/ Ihre Tochter nicht an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilhaben lassen wollen. Bitte mit den oben genannten Daten.

 

 

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